Diese Bekanntmachung tritt am 27.11.2025 in Kraft. Sie stellt die thematische Fortsetzung von NfL 1-625-15 dar.
NfL I-90/02 wird hiermit aufgehoben.
Betriebszeiten:
Allgemeiner militärischer Tiefflug am Tag über Land ist zulässig von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr Ortszeit bis 17:00 Uhr Ortszeit.
In Zeitraum 01.05.-31.10. ruht der Tiefflug mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen zwischen 12:30 Uhr Ortszeit bis 13:30 Uhr Ortszeit. Bei
Übungen und Manövern kann diese Beschränkung aufgehoben werden.
Tieffluggebiete 250 ft werden grundsätzlich montags bis freitags von 09:00 Uhr Ortszeit bis 12:30 Uhr Ortszeit und 13:30 Uhr Ortszeit bis 17:00 Uhr Ortszeit, jedoch nicht nach SS+30 (Bezugsort: Rostock-Laage, ICAO code ETNL) beflogen.
Bei Übungen und Manövern kann die zeitliche Beschränkung aufgehoben werden.
wieitere Infos im Anhang
INKRAFTTRETEN DER TIEFFLUGGEBIETE AB 27.11.2025
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INKRAFTTRETEN DER TIEFFLUGGEBIETE AB 27.11.2025
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