Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Antworten
Benutzeravatar
ALBATROS NEWS
Beiträge: 231
Registriert: Mi 26. Mai 2021, 16:12

Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Beitrag von ALBATROS NEWS »

Der der Deutsche Hängegleiterverband e.V. als Beauftragter für die Aufsicht über den Betrieb von Hängegleitern und Gleitsegeln hat eine luftaufsichtliche Verfügung veröffentlicht
https://www.dhv.de/fileadmin/user_uploa ... uegung.pdf

Toni
Beiträge: 50
Registriert: Mi 26. Mai 2021, 11:16

Re: Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Beitrag von Toni »

Na bravo !!!! wieder ein Stück (un)nötige Bürokratie mehr.

Die Überprüfung kann ja im Zusammenhang mit unserem Retterwerfen und -packen geschehen. Wer soll da aber die berechtigte Person sein und wer will sich das antun und die Dokumentation bzw. Verantwortung übernehmen.

Toni

Benutzeravatar
Ebix
Beiträge: 175
Registriert: Do 10. Jun 2021, 13:04
Wohnort: Dahoam

Re: Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Beitrag von Ebix »

Wie heißts so schön: " immer die Sau die Grunzt" gratuliere Toni!

Benutzeravatar
ALBATROS NEWS
Beiträge: 231
Registriert: Mi 26. Mai 2021, 16:12

Re: Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Beitrag von ALBATROS NEWS »

Fachkundige Personen

Fachkundig sind:
- beauftragte Mitarbeiter der einweisungsberechtigten Betriebe und Flugschulen,
- DHV-FluglehrerInnen und FluglehreranwärterInnen mit gültiger Berechtigung,
- Personen mit einer umfassenden Einweisung in die Tätigkeit der Kompatibilitätsprüfung.
Die Einweisung kann erfolgen durch einen Betrieb, der mustergeprüfte Gurtzeuge oder
Rettungsgeräte herstellt/stückprüft, durch eine von ihm beauftragte Gleitschirm- oder HängegleiterFlugschule oder einen von ihm beauftragten Betrieb.


Da wahrscheinlich keiner von uns die Voraussetzungen erfüllt werden sich o.a. Personen darum kümmern müssen
vielleicht sollte man mal den Alex H. fragen

Vorausgegangen war ein Unfall mit tödlichem Verlauf, bei dem sich der zu lange Auslösegriff des Retters um die Fangleinen gewickelt hatte (siehe "Tödlicher Gleitschirm-Unfall beim Wettbewerb Icarus Open in Werfenweng mit einem Gin Gliders Leopard L am 12.8.2021" im Link
[https://www.dhv.de/piloteninfos/sicherh ... chte/2021/][/url]

Guido
Beiträge: 38
Registriert: So 23. Mai 2021, 08:44

Re: Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Beitrag von Guido »

Der wichtigste Satz ist meiner Meinung der Letzte:
Inkrafttreten Diese luftaufsichtliche Verfügung tritt am 24.11.2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die oben genannten Lufttüchtigkeitsanweisungen/Warnungen außer Kraft. Vor dem 24.11.2021 durchgeführte Kompatibilitätsprüfungen bleiben gültig.

Ich interpretiere das so, dass es nur bei neuen Gurtzeugen erforderlich ist die Kompatibilität prüfen zu lassen.

Ciao Guido

Benutzeravatar
ALBATROS NEWS
Beiträge: 231
Registriert: Mi 26. Mai 2021, 16:12

Re: Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Beitrag von ALBATROS NEWS »

Die Befürchtung ist allerdings die, dass die wenigsten, ausgenommen die, die ihr neues Gurtzeug gleich in Verbindung mit dem neuen Retter gekauft haben, eine Kompatibilitätsprüfung machen haben lassen

Benutzeravatar
Ebix
Beiträge: 175
Registriert: Do 10. Jun 2021, 13:04
Wohnort: Dahoam

Re: Luftaufsichtliche Verfügung - Prüfung der Lufttüchtigkeit von Gurtzeug-Rettungsgeräte-Kombinationen

Beitrag von Ebix »

Da hatte es doch irgenwo mal eine Anleitung gegeben, wie man die Kompartibilitätsprüfung selbst durchführen kann. Ich hab das Prozedere damals, als ich mir mein Gurtzeug gekauft hatte, sogar durchgeführt. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war das auch als "gültig" deklariert. Tja gut sagen kann man jetzt viel und hoffen vielleicht auch, aber es sollte doch schon im Interesse eines jeden liegen, daß man eine funktionierende Rettung dabei hat. Da das eine vermutlich einmalige Sache ist, wenn ich mir ein neues Gurtzeug zulege oder vielleicht nochmal wenn eine neue Rettung angeschafft wurde, hab ich keine Bedenken am Bettelstab zu landen.
Aber eines wär vielleicht auch noch an den DHV heranzutragen. Wenn schon die Flugschulen oder vergleichbare Betriebe die Kompartibilitätsprüfungen durchführen sollen. Vielleicht kann man die verpflichten diese Prüfungen bzw. die Ergebnisse dem DHV rückzumelden, der dann eine Datenbank zusammenstellen kann Welche Rettung mit welchem Gurtzeug kompartibel ist und somit hat man eine Informationsquelle welche Paarung zulässig ist. Man würde dann nicht jedesmal Prüfen müssen. Wenn man dann weiterspinnt, könnte es im Interesse der Hersteller liegen, diese Prüfungen schon durchzuführen, da sie dann in der Datenbank als verfügbar und zulässig zu finden sind und deren Kauf unproblematisch für uns Piloten von statten geht.

Antworten