Zur Info: der regionale Planungsausschuss Landshut erstellte schon 2023 im Auftrag der Regierung von Niederbayern einen Plan, in dem 2,5 Prozent der Gesamtfläche des Landshuter Verbandsgebietes als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden musste. Auf diese Vorranggebiete hätten sich Investoren bewerben können um WKA bzw. WKA-Parks zu errichten.
Der vom DGC Albatros verfasste Einspruch gegen die Vorranggebiete für Windkraftanlagen, die unsere Schleppgelände Steinbach und Birken betroffen hätten, zeigte nun Erfolg. Die Vorrangflächen um unsere Schleppgelände wurden aus der Planung entfernt. (die roten Schraffierungen wären die geplanten Vorranggebiete geworden, die nun ganz rot ausgefüllten Areale fallen nun aus der Gesamtplanung heraus). Somit ist der Flugbetrieb auf beiden Geländen weiterhin gesichert!
Anbei als Anhang noch der Bericht in der Landshuter Zeitung
EINSPRUCH GEGEN VORRANGEBIETE FÜR WINDKRAFTANLAGEN AN UNSEREN SCHLEPPGELÄNDEN ERFOLGREICH
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EINSPRUCH GEGEN VORRANGEBIETE FÜR WINDKRAFTANLAGEN AN UNSEREN SCHLEPPGELÄNDEN ERFOLGREICH
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